I PATIENTEN-EINSCHREIBUNG
Voraussetzung für die Einschreibung von Patienten/-innen ist eine unheilbare, weit fortgeschrittene Erkrankung mit starken, beeinträchtigenden Beschwerden.
Dazu gehören schwere Erkrankungen aus allen medizinischen Fachrichtungen, wie z.B. Tumorerkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Lungenkrankheiten ebenso wie neurologische Krankheitsbilder wie Demenz , Morbus Parkinson oder ALS.
Die Anmeldung im Palliativnetz erfolgt prinzipiell über den behandelnden niedergelassenen Haus- oder Facharzt. Die Einschreibungsunterlagen liegen in den Praxen vor.
Die Teilnahmeerklärung ist von den Patienten/-innen bzw. ihrer Bevollmächtigten/Angehörigen zu unterschreiben. Erst dann werden die notwendigen Daten an das Palliativnetz weitergeleitet.
Sind die Einschreibungsunterlagen bei uns eingetroffen, nehmen die Koordinatorinnen umgehend – spätestens am folgenden Werktag - Kontakt zum Patienten/zur Patientin auf.
Die Einschreibung und Behandlung Gesetzlich Versicherter stellt eine Kassenleistung dar. Die Kostenübernahme der Privaten Krankenkassen muss im Einzelfall vorab beantragt werden, da sie für die Privatkassen nicht verpflichtend ist (Hinweis gem.§ 630c Abs. 3 BGB).
Sollten Unsicherheiten bestehen, ob eine Anmeldung im Palliativnetz Gütersloh möglich ist, setzen Sie sich bitte mit den Koordinatorinnen in Verbindung. Diese beraten Sie gerne.